Beratungsleistungen
und Begleitung

Beratung und Begleitungseinsätze § 37,3

MD (Medizinischer Dienst)-Begleitung

Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

...für Familien mit pflegebedürftigen Menschen jeden Alters. 
 

Wir stärken Ihre Familie damit Sie Ihre Situation aus eigener Kraft meistern! 

Die Ziele unserer Beratung: 

Sie als Laie in der Pflegesituation zu stärken, dadurch die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern.

Die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen zu mindern und die Fähigkeit für die eigenständige Pflege zu vermitteln.

Unser Beratungsteam 

  • berät und schult Sie in allen für Sie wichtigen Pflege-Fragen bei Ihnen zu Hause, wie z.B.: Pflegetechniken, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Leistungen der Pflegeversicherung.
  • rechnet diese Pflegeberatung mit ihrer Pflegekasse ab, für Sie entstehen keine Kosten.
  • bietet Ihnen die regelmäßigen verpflichtenden Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI, bei Bezug von Pflegegeld an.

Beratungsintervalle ab Pflegegrad 2

PG 2 + 3 verpflichtend Halbjährlich

PG 4 + 5 verpflichtend vierteljährlich

Pflegegrad 1 optional freiwillig halbjährlich

 

MD (Medizinischer Dienst)-Begleitung

Sie benötigen einen Pflegegrad oder sind der Meinung, dass eine Höherstufung nötig wäre? Gerne klären unsere Fachkräfte Sie im Vorfeld über die Begutachtung des Medizinischen Dienstes auf, unterstützen und begleiten Sie bei der Begutachtung. So kann schon im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag sinnvoll ist. Unsere Fachkräfte setzen sich gerne mit Ihnen zusammen und besprechen mit Ihnen die Abläufe und Grundlagen.

Wir helfen Ihnen von der Antragsstellung bis zur Unterstützung im Alltag nach Anerkennung des Pflegegrades: von der hauswirtschaftlichen Unterstützung, Betreuung, Begleitung über die Grundpflege bis zur Behandlungspflege.

Die Begutachtung durch den MD bereitet vielen Menschen Stress oder bringt Unsicherheit, wie man sich verhalten soll. Damit Sie sich bei der Begutachtung sicher fühlen, begleiten wir Sie gerne. Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen den Termin vor, dokumentieren Pflegemaßnahmen und sagen Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden. Auch am Tag der Begutachtung sind wir auf Wunsch bei der Begutachtung anwesend.

Erhalten Sie nach der Begutachtung einen negativen Bescheid, können wir gemeinsam das Gutachten anschauen und klären, wo gegebenenfalls ein Fehler in der Begutachtung vorliegt. Sie können innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einreichen. Danach erfolgt in der Regel eine Neubegutachtung, bei der wir Sie gerne ebenfalls begleiten.

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