Persönliche Pflege für ein würdevolles Leben 

Häusliche Pflege mit Herz

Herzlich Willkommen!

Das eigene Zuhause steht für Erinnerungen und ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Ein wichtiges Anliegen unseres Pflegedienstes ist, dass Sie diese Gefühle nicht verlieren, selbst, wenn Pflegebedürftigkeit bei Ihnen eintritt oder zunimmt. Als ambulanter Pflegedienst sind wir für Sie da. Unser Angebot in der häuslichen Pflege ermöglicht es Ihnen weiterhin in der eigenen Häuslichkeit zu leben. Wir kümmern uns um Ihre pflegerische Versorgung ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Unser Team aus Pflegefachkräften, Pflegehelfern und Verwaltungsfachkräften steht an Ihrer Seite mit viel Engagement, Qualität und Fachwissen. Wir nehmen uns Zeit,  hören zu und arbeiten ohne Druck, dabei haben wir stets ihr gesundheitliches Wohlbefinden  im Blick.

Seit unserer Gründung haben viele Arztpraxen in unserer Versorgungsregion das Vertrauen in uns gefestigt und arbeiten gut und eng mit uns zusammen, so dass wir mit ihnen in Kontakt treten, wenn gesundheitliche Fragen besprochen werden müssen.

Wir informieren Sie gerne über unsere Vielfältigen Angebote und unterstützen Sie bei Anträgen und im Schriftverkehr mit den Kranken-, Pflegekassen und anderen Kostenträgern.

Wer zahlt häusliche Pflege?

Für die Übernahmen der Kosten in der häuslichen Pflege gibt es drei wichtige Leistungsträger: die Krankenkassen, die Pflegekassen und das Amt für Soziales.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse finanziert die Behandlungspflegerischen Leistungen. Zur Genehmigung muss Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung für die Häusliche Krankenpflege ausstellen. Diese muss von Ihnen und von uns unterschrieben an Ihre Krankenkasse geschickt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse bis zur Kostenzusage oder -absage getragen. Bei einer Kostenzusage fallen für Sie folgende Zuzahlungskosten an: 

  • 10 € für jede Verordnung (in der Regel eine je Jahresquartal)
  • Jährlich 10 % der anfallenden Kosten innerhalb der ersten 28 Kalendertage nach erstmaliger ärztlicher Verordnung der Behandlungspflege

Weitere Informationen sowie aktuelle Dokumente finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes. Oder sprechen Sie uns einfach an!     

   

Was zahlt die Pflegekasse?

Um von den Leistungen Ihrer Pflegekasse zu profitieren, brauchen Sie einen Pflegegrad. Wenn Sie aufgrund Ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung glauben, dass Ihnen ein Pflegegrad zusteht, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese wird den Medizinischen Dienst  (früher Medizinischer Dienst der Krankenkassen, kurz MDK) beauftragen Sie in Hinblick auf das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit zu begutachten und zu entscheiden, ob Ihnen einer der fünf Pflegegrade zusteht. Erhalten Sie einen Pflegegrad, dann stehen Ihnen unter anderem folgende Leistungen zu: 

Pflegegeld: Wenn Sie sich Ihre Pflege durch Privatpersonen sicherstellen lassen, wird Ihnen Ihre Pflegekasse ein Pflegegeld in folgender Höhe auszahlen:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 316 € Pflegegeld
  • Pflegegrad 3: 545 € Pflegegeld
  • Pflegegrad 4: 728 € Pflegegeld
  • Pflegegrad 5: 901 € Pflegegeld

Pflegesachleistungen: Wenn Sie ausschließlich einen Pflegedienst mit der Sicherstellung Ihrer Pflege beauftragen, kann dieser für die grundpflegerischen Hilfen bei Ihrer Pflegekasse s. g. Pflegesachleistungen geltend machen und Budgets maximal folgender Höhe abrechnen:

  • Pflegegrad 1: Keine Abrechnung von Pflegesachleistungen möglich
  • Pflegegrad 2: 724 € Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 3: 1363 € Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 4: 1693 € Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 5: 2095 € Pflegesachleistungen

Kombinationsleistung: Sie können die Zuständigkeit für die Sicherstellung Ihrer Pflege auch zwischen Privatpersonen und einem Pflegedienst kombinieren. In diesem Fall kann der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen bei Ihrer Pflegekasse abrechnen. Anschließend erhalten Sie ein Pflegegeld, welches um den prozentualen Anteil der durch den Pflegedienst abgerufenen Pflegesachleistungen reduziert ist.

 

Was zahlt das Amt für Soziales?

Sollte Ihr Pflegebedarf die Leistungsdeckelung Ihres Pflegegrades übersteigen und Sie sind nicht in der Lage die weitere notwendige Hilfe zu finanzieren, so können Sie beim Amt für Soziales Ihrer Stadt einen Antrag zur Kostenübernahme der notwendigen Pflege stellen. Wenn Sie das Amt für Soziales unterstützt, dann wird Sie, ähnlich wie bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, der Pflegefachdienst der Stadt aufsuchen, welcher das angemessene Maß an Pflegeleistungen für Ihre Versorgung ermittelt. Die so festgestellten Ihnen zustehenden Pflegeleistungen kann ein Pflegedienst dann auch mit dem Amt für Soziales abrechnen. 

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Wesel.

 

 

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